Hallo zusammen,
habe so einiges über die Trennung von Aufzügen hier im Forum gelesen.
Es scheint ja kontroverse Meinungen hierüber zu geben.
Zu meinem Thema habe ich nichts gefunden.
Ich gehe davon aus, dass Fahrschachtüren nach DIN 18091 in F90 Wänden baurechtlich ausreichend sind.
Im Bestand lässt sich meist nicht abschließend klären, ob die Fahrschachttüren der DIN 18091 entsprechen.
Geht man davon aus, dass die Fahrschachttüren nicht der DIN 18091 entsprechen, müssen meines erachtens weitergehende Maßnahmen geplant werden um die Schutzziele zu erreichen.
Zum eigentlichen Thema:
Ich bearbeite zurzeit ein Brandschutzkonzept für einen großen Sonderbau.
Die Fahrschachttüren der Aufzüge entsprechen nicht der DIN 18091. Wir haben weitergehende Maßnahmen eingeplant!
Aufzug 1:
Fahrschacht F90 / Fahrschachtentlüftung vorhanden.
Im Erdgeschoss wird vor der Fahrschachttür(Öffnung in Produktion) aufgrund der Geschossdeckenverbindung eine T90-RS Tür vorgesehen.
Im 1.Obergeschoss schließt der Aufzug an einen notwendigen Flur an, kann auch als Aufzugvorraum gewertet werden. Ich gehe davon aus, dass dieser Bereich brandlastfrei bleibt. Hier sind keine weiteren Maßnahmen eingeplant.
Im 2.Obergeschoss wird vor der Fahrschachttür(direkte Verbindung in Nutzungseinheit) aufgrund der Geschossdeckenverbindung eine T90-RS Tür vorgesehen.
Aufzug 2:
keine Fahrschacht, da offene Verbindung zwischen EG und 1.OG / Fahrschachtentlüftung vorhanden
Im 2.Obergeschoss wird vor der Fahrschachttür(direkte Verbindung in Nutzungseinheit) aufgrund der Geschossdeckenverbindung eine T90-RS Tür vorgesehen.
Sind die Anforderungen überzogen?
Habe ich was übersehen?
Für Anregungen bin ich gerne offen.
Grüsse
Vaya