Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Ihre Frage betrifft nicht das Bauordnungsrecht sondern das Mietrecht, d. h. es stellt sich vorrangig die Frage, was in Ihrem Mietvertrag steht. Steht darüber nichts, würde ich sagen, gemietet wie gesehen, und Sie als Betreiber haben die notwendigen Maßnahmen zu treffen und auch zu bezahlen, einschl. der erforderlichen Nutzungsänderung Wohnung wird Wohnheim. Wobei es sicherlich im Detail darauf ankommt, was Sie gemietet haben, Wohnung oder Wohnheim. Bei Anmietung Wohnheim, hätte m. E. der Vermieter alles zu tragen, da er es ja erst zu einem Wohnheim machen muß.
viele Grüße aus Augsburg
Birgit Weldishofer