Sehr geehrtes Forum,
habe derzeit einen Brandschutznachweis zur Prüfung vorliegen, mit der ich mich jedoch etwas schwer tue.
Folgender Sachverhalt:
Neubau einer Fertigungshalle (Metallbearbeitung, Schweißroboter etc.) mit angebautem 2-geschossigen Bürobereich.
Das Objekt soll eine Größe von ca. 160m x 90m also insgesamt über 13.000m² erhalten; ohne Anforderungen an die Bauteile (Fertigungshalle); komplett gesprinklert (einschl. Bürobereiche). Der Bürobereich (ca. 1.200m²) soll zum Fertigungsbereich im EG F90 und im OG F90 A+M abgetrennt werden.
Es wurde das Verfahren nach Abschnitt 7 gewählt.
Hier nun mein Problem/Bedenken:
Es wurde keine konkrete Brandlastermittlung durchgeführt. Es wurde anhand der vorgegebenen Hallengöße eine max. zulässige Brandlast errechnet. Anschließend wurden Werte aus einem Artikel der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)zum Vergleich herangezogen und eine m. E. sehr pauschale Bewertung getroffen.
Die Berechnung/Festlegung der tä ist nicht nachvollziehbar.
Da ich leider noch wenig Erfahrung in Sachen Verfahren nach Abschnitt 7 IndBauRL bzw. Brandlastberechnung habe, tue ich mich mit der Prüfung etwas schwer.
Ich habe Bedenken bzgl. der Brandabschnittsfläche, da die Berechnung nicht nachvollziehbar und zu pauschal ist. Die Tatsache, dass keine konkrete Brandlastermittlung durchgeführt wurde, kann später bei etwaigen Veränderungen sicherlich auch zu Problemen führen. Darüber hinaus sollen in einem Bereich der Halle wohl auch KLT`s benutzt bzw. gelagert werden.
Sind meine Bedenken in diesem Fall berechtigt?
Mir ist klar, dass "Ferndiagnosen" schwierig sind, wäre jedoch trotzdem über Eure Meinung froh.
Vielen Dank!
Kenny