In einem Mehrfamilienwohnhaus sollen dezentrale Wohnungslüftungen eingebaut werden.
Die Zuluft erfolgt über Fensterschlitze, die Abluft wohnungsweise über Fortluftmündungen in der Fassade.
Aufgrund der Fassadengliederung wird es schwierig von Fenstern benachbarte Nutzungseinheiten den geforderten Absand von 2,50m gem. M-LüAR einzuhalten.
Noch problematischer ist aber zum Teil, die Einhaltung von Abständen einzelner Fortluftmündungen untereinander.
Mir es fällt schwer, genüber dem Bauherren und Architekt zu argumentieren, dass er an jeder Aussenlüftmündung eine Brandschutzklappe montieren muss, weil die Gefahr einer Übertragung von Feuer- und Rauch besteht, währen an Abstände von Fensteröffnungen unterschiedlicher Nutzungseinheiten gar keine Anforderungen bestehen.
Kann mit jemand Argumatationshilfe liefern ?
Gibt es technische/planerische Lösungen mit erträglichem Aufwand, die z.B. eine von der M-LüAR abweichende Bauausführung rechtfertigen, mit geringen Abständen von Fortluftmündungen untereinander und geringeren Abständen als 2,50m zu anderen Fassadenöffnungen ?
J. Peters