Hallo M. Estenfeld,
diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten, da es grundsätzlich zwei Ausführungsmöglichkeiten gibt.
Zum einen ist es möglich, eine geprüfte Rohrabschottung einzubauen, für die es einen sogenannten Verwendbarkeitsnachweis gibt. In der Regel ist die eine allgemeine bauliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Diese Abschottungen sind zu kennzeichnen.
Die andere Möglichkeit ist die, die Durchführung gemäß der "Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen1" auszuführen. In diesen Fällen ist keine Kennzeichnung vor Ort vorgesehen.
Welcher dieser Fälle bei Ihnen umgesetzt wurde, lässt sich aber weder aus der Ferne noch durch Ihre Beschreibung feststellen.
Gru0ß
C. Lammer