Wasserrecht ist inzwischen Bundesrecht ("Wasserhaushaltsgesetz"). Die Ausführungs VwV hingen lange in der Luft, jetzt liegt der EU zur Anerkennung ein Entwurf vor. Löschwasser Rückhaltung siehe § 20, Anerkennunf als Sachverständige § 52 folgende ("Sachverständige Organisationen") Es stört, daß keine "Sachversträndigen" als Personen sondern nur "Organisationen" anerkannt werden sollen.
Nachstehend der Link zur Anhörung :
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction=pisa_notif_overview&iYear=2013&inum=423&lang=DE&sNLang=DE&CFID=1205229&CFTOKEN=9f55b7c5aba5093-544DB1C6-A35D-E382-9A3C35445370ABB7
Es sind "nur" 81 Seiten mit den Anhängen ... man kann es auch speichernohne es zu drucken. Für den Bau und die Beurteilung von Industriebetrieben mit wassergefährdenden Stoffen (keine Mengenangabe mehr ab wann ...) wird es komplizierter. Und wenn nicht freie Sachverständige sondern selbsternannte "Organisationen" das Prüfen regeln, sehe ich Gängeleien voraus. mfg Schächer (die IngAH wird einen WHG VO Seminartag planen, sobald es als VO vorliegt)