@MarKe
Da haben sich unsere Antworten wohl überschnitten.
Die Aussagen überraschen mich etwas, lese ich doch die (vom gleichen Ministerium) herausgegebenen "Erläuterungen zur VersammlungsstättenVO" anders.
Zu § 5 (1)
"Zukünftig dürfen nach Absatz 1 nur noch Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen verwendet werden, da nur dadurch eine unbemerkte Brandweiterleitung hinter der Bekleidung wirksam ausgeschlossen werden kann (Konsequenz aus der Auswertung des Flughafenbrandes Düsseldorf)."
=> Ich sah bisher einen "Estrich" nicht als Bekleidung an.
zu $ 4 (2)
"Satz 2 ermöglicht die Anwendung von Holz als Bestandteil der Bedachung, allerdings nur bei Versammlungsräumen bis zu 1000 m² Grundfläche."
Aber man lernt ja nie aus ... ;-))
Gruß
C. Lammer