SgDuH,
ich habe eine Frage zur Zulässigkeit eines 2. Rettungsweges aus einem neugeplanten Dachgeschoss mit zwei Wohnnutzungseinheiten der GKL 5 in Bayern.
Beschreibung der Situation:
Aus dem 5. Obergeschoss eines MFH in München ist die Rettung über anleiterbare Fenster nicht möglich, da zwischen Aufstellfläche für die Feuerwehr und anleiterbaren Fenstern eine dichte Baumbepflanzung ist.
1. Frage: Kann eine Notleiteranlage mit Wartepodest von der Wohnung 1 bis zur Wohnung 2 geschaffen werden, auch wenn dieser Fluchtweg von Wartepodest zu Wartepodest dann ca. 12 m in der Horizontalen lang sein wird, da sich das anleiterbare Fenster - über Eck - in so großer Entfernung befindet ?
2. Frage: Kann alternativ auch ein schräges Dachflächenfenster, das in den Innenhof führt, als Fluchtfenster über eine Notleiteranlage hergenommen werden (die Abmessungen passen).
Danke für eine Antwort