Geschäftshaus, GKL3, offene Treppe ohne Treppenraum vom EG bis DG. Die Treppe ist für DG 2. Rettungsweg.
Über der offenen Treppe ist eine Stahlkonstruktion mit Verglasung vorgesehen. (ca 10 – 15 m²)
An das Dach sind keine Anforderungen gestellt – kein Anbau an höheres Gebäude.
Ist für die Verglasung neben der Ausführung Sicherheitsglas noch etwas weiteres zu berücksichtigen?
Im ungünstigsten Fall gibt die Stahlkonstruktion nach und das Glasdach fällt - ist dies für den 2. RW vertretbar?
Für die offene Treppe über 3 Geschosse existiert eine genehmigte Abweichung + Kompensation Hausalarm.