Liebe Brandschutzfachleute,
für den privaten Gebrauch (Kfz, Haus) habe ich mehrere Feuerlöscher - Pulverlöscher 2-6 kg, Marke Bavaria - neu beschafft. Mir ist nun aufgefallen, dass sich auf den neuen Feuerlöschern keine Prüfplakette Herstellungsdatum o. ä. befindet. Es ist allerdings eine Garantiebescheinigung für 24 Monate beigefügt.
Wie ist das nun mit der Feuerlöscher-Prüfung, die im gewerblichen Bereich ja alle 2 Jahre Pflicht ist? Kann ich bei einem neu beschafften Gerät davon ausgehen, dass die Prüffrist mit dem Kaufdatum beginnt, obwohl ich ja nicht weiß wie lange das Gerät schon beim Hersteller / Vertreiber stand? Oder ist es ratsam - bzw. im gewerblichen Bereich Pflicht - auch neue Geräte prüfen zu lassen oder reicht die Garantiebescheinigung?
Damit ich die Prüfung in 2 Jahren nicht vergesse, habe ich mir erstmal damit beholfen, indem ich das Prüfdatum auf den Löschern mit Edding vermerkt habe.
Viele Grüße
Walther Prinz