Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich wesentlichen Abweichungen und einer ZiE.
Vorliegend wurde in einer Zwischendecke einer Tiefgarage ein Brandschott mit einer bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt eingebaut.
Im Gegensatz zur Zulassung hat die ausführende Firma ohne Rücksprache mit dem Bauherrn das Rohr mit einem anderen Dämmstoff ummantelt und die Ausführung geändert.
Eingebaut werden muss laut Zulassung Mineralwolle, Schmelzpunkt > =1000°, Rohdichte 90 kg/m³, Isolierstärke 30 mm, Streckenisolierung beidseitig mindestens 600 mm.
Im vorliegenden Fall wurde Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt von >= 1000°, Rohdichte 40 kg/m³, Streckenisolierung einseitig (deckenunterseitig) 1200 mm eingebaut.
Auf die geänderte Ausführung angesprochen, geht der Hersteller des Schotts hierbei von einer nicht wesentlichen Abweichung aus. Daraufhin beruft sich die ausführende Firma auf den Art. 20 (1) BayBO „…als Übereinstimmung gilt auch eine Abweichung, die nicht wesentlich ist.“ und spricht von einer zulassungskonformen Ausführung.
Meines Erachtens liegt hier jedoch eine wesentliche Abweichung vor, die einer Zustimmung im Einzelfall bedarf.
Dies wurde so auch der ausführenden Firma mitgeteilt.
Daraufhin wurde die MPA Braunschweig gebeten, ein Gutachten über die Ausführung zu erstellen. In diesem Gutachten bestätigt die MPA, dass die Ausführung in Ordnung ist. Aber zusätzlich, dass dieses Gutachten zur Zustimmung im Einzelfall bei der OBB genutzt werden kann.
Also sieht meines Erachtens nach die MPA den Sachverhalt ebenfalls als wesentliche Abweichung.
Somit lautet meine Frage, ob es sich hierbei nun um eine wesentlich Abweichung, die eine ZiE nach sich zieht oder nicht ?
Vielen Dank für die Hilfe.