Sie haben zwei Probleme, die es zu lösen gilt : die Tragfähigkeit der Balken, die sind mit 12 / 18 nicht gerade üppig aber knapp ausreichend (Tab 74 DIN 4102 Teil 4, zwischen "kein Druck" und bis 20 % Druck interpoliert, mehr als 80 % Biegung gibt es nicht wegen Durchbiegungsbegrenzung) - und den Raumabschluß gegen Durchbrand von unten nach oben.
Da gibt es ein paar Musteraufbauten, die grp+üft wurden und auf 40 mm Holzstärke für die Tragholzplatten hinauslaufen. Wenn unterseitig GKF Platten angeschraubt sind, kommt man mit etwas weniger Holzstärke aus.
Falsch ist die Füllung mit Glaswolle, weil Glaswolle bei gut 600° raustropst und sich verflüchtigt, also nicht mehr dämmt. Wäre dort fest eingebaute Stewolle, wären die Balken seitlich geschützt und die Holzschickt darüber von unten und es würde halten. Von oben nach unten brennt es kaum mal durch ...
Wenn Sie die Balken von unten freilegen, auf die Hälfte der Höhe Steinwolle einbauen und dann 2 x 15 mm GKF Platten zwischen den Balken, erreichen Sie eine ausreichende Lösung. Sie müssen aber eine Zulassung dafür suchen, die es Ihnen gestattet, dafür auch den Beweis anzutreten. Denn ohne Beweis geht es nicht.
Welche gebäudeklasse haben Sie ? Bis 7 m Höhe oberste Decke oder Höher ?
Grundsätzlich halte ich es für falsch, in höheren Häusern bei Grundsanierungen F 30 zu verlangen, wenn es als "Neubau" F 60 oder F 90 wäre ... aber das kann ich aus der ferne nicht beurteilen, w a s es sein müßte. mfg Franz Schächer