Hallo Forum,
ich habe eine kleine Unklarheit zur Gebäudedefinition. Insbesondere in Zusammenhang mit Tiefgaragen.
Ich habe ein Wohngebäude (GKL 4) mit einer darunter befindlichen Tiefgarage.
Nun sagt der Gesetzgeber "Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen".
Ich denke, dass meine Tiefgarage selbstständig benutzbar ist, denn wenn man das darüber befindliche Gebäude nicht erstellt, ist sie dennoch "selbstständig benutzbar" und ist meiner Meinung nach formell als "eigenes Gebäude" zu bewerten. Analog dazu das Wohngebäude.
Da die Tiefgarage dann nach GarVO und MBO kein oberirdisches Geschoss besitzt, muss sie meiner Ansicht nach als "Unterirdisches Gebäude"(GKL 5) definiert werden. Sprich ich habe de facto 2 Gebäude: Wohnhaus GKL4 + Tiefgarage GKL5.
Meine Architektin kann Gebäude der Gebäudeklasse 4 ohne weitere Prüfung so mit ihrer Bauvorlageberechtigung einreichen. Und frug bei der Bauaufsicht nach ob die Tiefgarage in GKL 5 zu stecken ist. Die Bauaufsicht soll darauf ganz entsetzt gewesen sein und meinte, selbstverständlich alles eins und GKL4!
Wie geht ihr damit um?
LG
Grisu