Sehr geehrte Kollegen,
mich würde Ihre Einschätzung zu folgender Frage sehr interessieren:
Gebäude der Gebäudeklasse 1 dürfen bis zu 400 m² Bruttogrundfläche (BGF) nach DIN 277-1 haben. In der DIN 277-1 heißt es, dass sich die BGF in Teil A (überdacht und allseitig umschlossen) und Teil B (überdacht und nicht allseitig umschlossen) gliedert.
Was zählt jetzt für die Klassifizierung in eine Gebäudeklasse?
Spontan hätte ich gesagt nur Teil A. Aber was ist mit Gebäuden die ganz erhebliche Bereiche haben, die seitlich offen sind? Wie z.B. eine Schreinerei (Muss denn beim Einfamilienhaus dann auch die überdachte Terrasse oder das seitlich offenes Brennholzlager mitgerechnet werden?
(bitte nur Betrachtung des Falles nach Bauordnung, keine Sonderbauten)
Ich konnte leider in der Kommentierung nichts dazu finden.
Ich danke im Vorab für Ihre Einschätzung!