Hallo allerseits -
interessante Fragestellung bei Umbau einer Bestands-Verkaufsstätte:
eine ebenerdige Verkaufsstätte (ca. so 2.600 m²) soll ca. mittig geteilt werden mittels Trennwand.
Dann habe ich doch, wenn ich mich nicht irre, künftig zwei Verkaufsstätten, je ca. 1.300 m², also zwei ungeregelte Sonderbauten (Verkaufsräume+Ladenstraßen jeweils >800 m²) , VerkBauR (Bayern) gilt nicht... ?
(denn eine Verkaufsstätte ist z.B. ein Gebäudeteil, mit seinen unmittelbar oder mittelbar verbundenen Räumen. Durch die Trennwand habe ich zwei komplett getrennte Bereiche...)
Und noch eine interessante Frage hintendran: das Gebäude hat Nagelplattenbinder. Eigentlich müßte die Trennwand ja (Gkl.3) bis unter die Dachhaut gehen. Das soll (aus bautechnischen Gründen) so nicht erfolgen. Würde die Lösung analog einem Dachgeschoss gehen, die Trennwand bis zur Unterdecke zu führen, und beidseitig der Trennwand jeweils vollflächig eine Unterdecke F30 (Feuerwiderstand von unten) zu haben?
Danke für Meinungen!
Michael Koeppen