Hallo
Fliegende Bauten. Containeranlagen können grundsätzlich durchaus auch fliegende Bauten sein. Dann sind aber die Regelungen dafür vollständig umzusetzen... und nicht nur die Rosinen rauspicken, wie es der Containeraufsteller möchte.
Wenn es sich um nen fliegenden Bau handelt, wäre die FLBauR anwendbar, die ein eigenes Brandschutzkonzept verfolgt... (keine bauliche Trennung, dafür überall zwei bauliche Rettungswege usw.)
Bei fliegenden Bauten ist ab 3 Monaten zu prüfen / erforderlich (je nach Bundesland) ob statt der Behandlung als fliegender Bau nicht ein normales Baugenehmigungsverfahren notwendig ist. Bei einer Aufstelldauer von 2 Jahren sehe ich für eine Einstufung als fliegender Bau keinen Raum.
Wenn es sich um einen Fliegenden Bau handelt, müsste dafür warscheinlich auch ein Prüfbuch erstellt werden. Im zuge der Prüfbucherstellung würde dann der TÜV (oder eine andere Prüfbuchstelle, je nach Bundesland) auch das Brandschutzkonzept prüfen.
Ich habe sehr wohl schon ne Containeranlage mir Prüfbuch gesehen, das waren aber keine üblichen Baustellencontainer sondern hochwertige Module. Und es gibt auch COntainer mit F30 von innen... Aber selbst damit bekommt man nicht automatisch die hier anstehenden Probleme in den Griff.
Wichtig ist (wie so oft), daß ein Fachmann die Probleme erkennt und sachgerechte Lösungen erarbeitet. Ein paar Ansätze haben die Kollegen ja schon gebracht.
Nur weil die Bauaufsichtsbehörden (z. B. wegen hoher Arbeitsbelastungen) genehmigungsfreie Maßnahmen nicht sehr häufig prüfen heißt dies jedoch nicht, das keinerlei Anforderungen bestehen oder die "Haben wir immer so gemacht"-Lösungen richtig sind....
Wo das Baurecht nicht ausdrücklich andere Regelungen vorsieht, gelten auch für verfahrensfreie Maßnahmen die gleichen Anforderungen wie für genehmigungspflichtige Verfahren. Nur daß der Gesetzgeber aurgrund verschiedener Sachverhalte es nicht für erforderlich hält, daß die Behörden konkret nachprüfen ob die Anforderungen eingehalten wurden. Der Gesetzgeber vertruat auf die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten.
Ob die sich immer dieser Verantwortung bewusst sind, steht auf einem anderen Blatt und ermittelt schlimmstenfalls der Staatsanwalt...