prüfen Sie mal genau, nach welcher Vorschrift keine Sachen im Flur abgestellt werden dürfen ... in Bayern gibt es so etwas, in Hessen hat der Landtag es abgelehnt, solch ein Verbot zu erlassen : es ist nicht verboten. Natürlich über den Umweg "keine Verkehrsgefahren zu schaffen" aber das ist nicht so ganz konkret.
Die Brandschützer hätten es gerne viel konkreter.
Weil sie es nicht haben, kann man vernünftige Lösungen finden, z.B. geschlossene Blechkästen, die ein Schrägdach aufweisen, daß man oben drauf kein Gerümpel abstellen kann. Im Blechschrank ist die Zündneigung geringer, die Zuluft eng begrenzt, falls es doch gezündet wurde, also eher ein friedliches Feuerchen. In der Hessischen Schulbaurichlinie steht als Fußnote sogar, daß man Getränkeautomaten im Flur aufstellen dürfe - das ist physikalischer Unfug, weil die Dinger gelegentlich zünden und m³ weise Styropor als Kälteschutzmittel beinhalten. D a s bitte n i c h t.
W e n n eine Gertränkekiste brennt, ist es ein kräftiges Ölfeuer, weil die Kästen zu 95 % aus Öl bestehen, das wg der Kastenform allseitig mit Luft umspült wird, also gut brennt. Also möglichst Luftreduzierung im nichtbrennbaren Schrank. mfg Schächer