Hallo Herr Lammer,
zur baulichen Situation noch einige Details. Der Aufzugsschacht ist in Stahlbeton gegossen. Er gehört brandschutztechnisch zum Treppenraum. Der Treppenraum schließt vom Aufzug abgesehen im 2. Obergeschoss und wird von oben belichtet! Es soll nach einer Möglichkeit gesucht werden, die Lichtkuppel nicht mit einem RWA-Gerät zu versehen.
Wie Werner Müller bereits schreibt, wo soll der 1m² herkommen, das wird schwierig werden. Eine weitere Alternative wäre, auch den Aufzug im 2.OG enden zu lassen und die Entrauchung über den Schachtkopf abzuführen. Dann hätte man zumindest Platz gewonnen.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es generell möglich ist, die Entrauchung Treppe über den Aufzugsschacht zu führen. Ich denke es gibt hier keinen Widerspruch zu Art 33 Abs. 8, 2: an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung haben.
Die andere Sache ist das mit der Abweichung. Liegt eine Abweichung vor, wenn ich den Rauch über die Lichtkuppel im oberen Treppenabsatz 2.OG abführe?
Gruß
Wago