Auszug aus § 37(11) BauO NRW
Notwendige Treppenräume müssen zu lüften und zu beleuchten sein. Notwendige
Treppenräume, die an einer Außenwand liegen, müssen in jedem Geschoss Fenster mit einer
Größe von mindestens 0,5 m² haben, die geöffnet werden können.
Die alte VV sagte dann noch:
37.41 An der Außenwand angeordnete notwendige Treppenräume
Ein Treppenraum ist an der Außenwand angeordnet, wenn er zumindest in der
Tiefe eines Treppenpodestes in allen Geschossen oberhalb des Erdgeschosses
an der Außenwand gelegen ist und von hier ausreichend beleuchtet und belüftet
werden kann (s. § 37 Abs. 11).
Hier steht auch nichts von Entrauchung.
Da hier die Frage nach Haftungsrecht gestellt müssen wir doch zum einen darauf hinweisen, dass wir keine Juristen sind (keine Rechtsberatung), zum anderen können wir aber unsere Auslegung der Bauordnung hier diskutieren. Da es sich um eine Frage aus NRW handelt unterstelle ich jetzt einfach mal, dass es sich um ein Gebäude in NRW handelt und da haben wir derzeit die oben genannte Situation in unserer Bauordnung. In anderen Bundesländern ist das anders geregelt und bei uns demnächst (neue Bauordnung) vielleicht auch.
Das wir Sachverständigen gerne die Fenster auch als Entrauchungsmöglichkeit sehen – selbstverständlich!
Das wir Feuerwehrleute die Fenster zur Entrauchung nutzen – aber klar doch!
Das die Fenster aber für die Entrauchung geeignet sein müssen (z. B. Lage der Fenster) steht in NRW bei Treppenräumen bis einschließlich 5 Geschosse oberhalb der Geländeoberfläche jedoch LEIDER NICHT in der BauO NRW.
Wie gesagt, demnächst vielleicht ….
@Herr Clammer
§ 2(5) - klar und eindeutig!
§ 36(1) – ist mir in dem Zusammenhang jetzt nicht so klar.
Aber ….. Die Fenster liegen an dem Zwischenpodest, meistens in der oberen Hälfte.
Wenn dann ein halber qm oberhalb der Decke zur Verfügung steht wären die Vorgaben doch erfüllt. Hoffentlich reicht dass, damit dann nichts unter der Türe durchkommt und hoffentlich sind die restlichen 3 Dichtungen in Ordnung ;-))
Ich schätze auch mal, dass ca. 90% der mir bekannten Mehrfamilienhäuser im Bestand das Problem haben. Tatsächlich alle falsch gebaut oder doch der halbe qm knapp über dem Fußboden? Noch mal ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Cordier