In den Prüfverordnungen sind "nur" noch die Prüfungen durch Prüfsachverständige geregelt, welche "die Einhaltung
bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies in der MBO oder in Vorschriften aufgrund der MBO vorgesehen ist" prüfen und bescheinigen.
Die durch Sachkundige durchgeführten Prüfungen gehören nicht zu den oben genannten Fällen. D. h. die Prüfgrundlage für die Sachkundigen sind die Verwendbarkeitsnachweise, Regeln wie das Arbeitsstättenrecht oder das berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik - und letztendlich die Vorgaben der Hersteller.
Gruß
C. Lammer