Hallo liebes Forum,
ich habe ein kleines Problemchen:
Mehrere Gebäude der Gebäudeklasse 4 in Hamburg als Reihenhausähnliche Gebäude getrennt mit Gebäudetrennwänden nach BPD die dann wie Trennwände ausgeführt sind.
Nun meldet sich der Haustechniker und möchte über meine Trennwände, an die ich die Anforderung F60+M gestellt habe, Lüftungsleitungen aus den benachbarten Reihenhäusern ziehen um die Abluft aus den Nutzungseinheiten in einem Gerät auf dem zentralen Gebäude in die Wildnis zu pusten. Die Decken sind aus Stahlbeton mit Dämmung und Kiesschüttung
Die über meine Wand hinausgehenden Rohre werden aus feuerverzinktem Stahl mit einer Dämmung aus Mineralwolle geplant. Sprich, komplett nicht brennbar. Da sie aber über meiner hochfeuerhemmenden Dachdecke entlang gehen, stellt sich die Frage ob der Haustechniker im Freien Schotten muss.
Im ersten Augenblick meinte ich, grundsätzlich ja! Im zweiten dachte ich an den nichtbrennbaren ein meter Streifen (Wenn durch die Leitung Flammen kommen, bereitet mir das Lüftungsgerät auf der zwar hochfeuerhemmenden Decke des Nachbargebäudes Kopfschmerzen, wobei alle an das Lüftungsnetz angeschlossenen Nutzungseinheiten mit Kaltrauchsperren und Schotts ausgestattet sind) .
Habt ihr eine Idee wie man da am sichersten argumentieren kann? Im Freien Schotten kommt mir so komisch vor. Die Raumabschlüsse sind ja eigentlich auch durch die Schotts gegeben.
Viele Grüße und schonmal vielen Dank
Grisu