Hallo Franz,
1. Rettungsweg durch TG: Ja, warum nicht? Ist (vielleicht) eine Abweichung, aber üblicherweise kein Problem ("nur" Lagerraum, "nur" 2. Rettungsweg, ortskundige Personen).
2. Schleuse: Nicht erforderlich, da kein Treppenraum, Flur oder Aufzugsvorraum betroffen. Das Lager stellt einen "sonstigen nicht zur Garage gehörenden Raum" nach § 11 (2) GaStellV dar.
Gruß
Werner Müller