Hallo Hannes,
der Wortlaut gleicht in etwa dem der zurückgezogenen Krankenhausbauverordnung NRW. Dort findet sich auch eine Auflistung der betroffenen Anlagen.
Die Beleuchtung der Verkehrswege, dazu zähle ich auch die Rettungswege, ist ja für den Krankenhausbetrieb notwendig.
Daher würde ich zu dem Schluss kommen, dass auch die Sicherheitsbeleuchtung mit unter diese Begriffsbestimmung fällt.
Auch im Vergleich mit den Rechtsvorschriften anderer Bundesländer komme ich zum gleichen Ergebnis.
Gruß
C. Lammer