Hallo Forumsteilnehmer,
in NDS ist die IndBauRL seit 2003 eingeführt, jetzt haben wir ein unerwartetes Problem, weil wir bei einem Ausstellungsgebäude für Pkw die IndBauRL anwenden wollen. Das Gebäude ist mit 650 m² für einen Industriebau eher klein aber das Bauamt argumentiert, dass es sich nicht um einen (klassischen) Industriebau handelt und somit nach LBO geplant werden MUSS.
... Die ARGEBAU hat in den Erl IndBauRL (2000) definiert, dass die IndBauRL auch für Gebäude angewendet werden kann, die hinsichtlich ihres Brandrisikos mit Industriebauten vergleichbar sind (z.B. gewerbliche Nutzungen im Bereich des Kfz Handels);
Liegt die Beurteilung der Anwendung der IndBauRL letztlich im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters am Bauamt oder kann ich mich auf die Vergleichbarkeit des Brandrisikos berufen?
... oder ist es sinnvoller auf die Argumentation nach IndBauRL zu verzichten, auf das Bauamt einzugehen und lediglich eine Befreiung von der Anforderung F30 einzureichen (=> kurze Fluchtwege, keine "Schläfer", SEHR übersichtlich, keine Aufenthaltsraume über der Ausstellung möglich ...);
... "früher" haben wir Kfz-Ausstellungen generell ohne Brandschutzanforderungen gebaut, jetzt bin ich wirklich auch auf dem falschen Fuß erwischt worden.
... wie seht Ihr die Möglichkeiten, bzw. was ist die sinnigste Vorgehensweise?
Gruß aus dem (Waschküchen ähnlichen) Norden
Piet