@ clammer: Ich denke Sie haben da was nicht verstanden ...
1. Es handelt sich um ein Bestandsgebäude.
2. Sie haben behauptet, dass die Gebäudeklasse sich durch den Ausbau des Daches sich nicht ändern kann, da die Möglichkeit ausschlaggebend ist und nicht die Tatsache ob ausgebaut oder nicht.
3. Grundsätzlich habe ich Ihnen Recht gegeben.
4. Sie haben weiterhin behauptet, dass aus o.g. Gründen die Gebäudeklasse IMMER klar ist, denn der Dachraum war ja vorher (und das ist nun Ihre Behauptung und keine Tatsache) schon ausbaubar, was der jetzige Ausbau ja beweist ...
5. In genau diesem Punkt habe ich Ihnen mit meinem Beispiel widersprochen.
6. Nochmal:
Bestandsgebäude mit einem nichtausgebauten Dachraum. Die Kehlbalken liegen sehr dicht und in 1,90 m lichter Höhe. Nach Art. 45 BayBO benötigen AR eine lichte Höhe von 2,20 m! Ohne einen erheblichen Eingriff in die Tragstruktur des Daches sind definitiv keine AR im Dachraum möglich. Es wäre aber durchaus möglich, ohne das Dach aufzureissen, die Lasten des Daches durch Pfetten abzufangen, die Kehlbalken zu entfernen und dann doch auszubauen.
Ich wollte damit nur sagen, dass es nicht immer so eindeutig ist, wie es darstellen. Wenn bei dem aufgezeigten Beispiel der Dachraum nicht ausgebaut wird, dann bleibt es bei der GK 3, denn es sind bei 1,90 m nun mal keine AR möglich und ich muss erst mal auch nicht unterstellen, dass der Bauherr daran was verändert, auch wenn er das theoretisch könnte.
Gruss PF