Sehr geehrte Kollegen,
ich würde um Ihren fachlichen Rat bitten:
Nach MSchulBauR müssen vom Klassenzimmer zwei bauliche Rettungswege sichergestellt sein, die innerhalb eines Geschosses über denselben notwendigen Flur führen dürfen. Also die typische Situation: Das Klassenzimmer hat eine Tür zum Flur und links und rechts des Flures schließen Treppenräume an.
Wie ist das bei einem Klassenzimmer im EG mit direktem Ausgang ins Freie? Ist hier ein zweiter Rettungsweg erforderlich (2ter Ausgang?)?
Wenn man das mit oben geschilderten Klassenzimmer vergleicht:
in beiden Fällen hat man ein Klassenzimmer mit EINER Ausgangstür. Im OG, wenn ein Flur mit links und rechts Treppenraum anschließt, reicht das aus. Im Eg bei direktem Ausgangs ins Freie (was ja eher einen höheren Sicherheitsstandard darstellt)wird ein zweite baulicher Rettungsweg gefordert. Muss man erst einen notwendigen flur mit zwei ausgängen "davorbauen", damit man baurechtlich ausreichend sicher ist? ;-)
Ich würde mich über Ihre Meinung sehr freuen.