Mal abgesehen davon, dass bei einer Oberkante von nur 1,62 m ein Fenster als solches nur für sehr kleine Bewohner geeignet ist (empfohlene OK liegt bei ca. 2,00 m), finden Sie die "bayerischen" Anforderungen für den 2. Rettungsweg in der BayBO Art. 35 Abs. 4.
Meines Erachtens könnten Sie das Fenster auch mit 10 cm Brüstung einbauen; das widerspricht zumindest nicht der Bauordnung. Dies kann im Einzelfall Sinn machen, wenn sonst keine anleiterbare Stelle unter 8 m erreichbar ist.