hallo Kollegen,
einerseits finde auch ich es gut, wenn keine VO und RL vorhanden sind, da man dann, wie H. Mahr schon beschrieben hat, kreativ sein kann um die Ziele der §§ 3 und 14 MBO zu erfüllen. Manchmal denke ich, man könnte im Rahmen der allseits geforderten Verwaltungsvereinfachung eigentlich alle Regelungen für den Brandschutz aufheben, da ja mit den vorgenannten §§ eigentlich alles klar sein sollte.
Nur andererseits finden dann manche Bauaufsichtsbehörden leider auch keine obere Grenzen in Ihren Forderungen, verantwortungslose Planer keine untere Grenze für die Anforderungen und Juristen im Schadensfall keine Regelungen, mit denen sie "jemanden an die Wand nageln" können.
Und ob die BbgKPBauVO mit der vorgesehenen (Betten-)Evakuierung durch das Personal insbesondere bei Pflegeheimen wirklich funktioniert, wage ich zu bezweifeln, denn soviel Personal ist zumindest nachts kaum anwesend und Pflegebetten sind nicht wirklich fahrbar, damit man damit eine Bettenevakuierung durchführen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer