Auch wenn ich gleich wieder einen Proteststurm entfache ...
Beim Bestandsbau gilt solange der Bestand, bis ein neues baurechtliches Verfahren notwendig wird.
Daher wäre die Frage, ob sich seit dem Bau des Gebäudes die Gefährdungslage so geändert hat, dass nun anstatt der Fassade in der Baustoffklasse A nun eine mit Feuerwiderstand eingebaut werden muss.
Angesichts der nicht zu vernachlässigbaren Kosten einer F-Fassade im Außenbereich bei zweifelhafter Wirkung halte ich diese Frage für nicht ungerechtfertigt.
Wenn man dann aber die Gefährdung so einschätzt, sehe ich nicht unbedingt die Abweichung.
Gerade bei der Ausgestaltung von Treppenräumen stehe ich (meine persönliche Meinung) Abweichungen sehr kritisch gegenüber; sind sie doch zentraler Bestandteil der vertikalen Flucht- UND Rettungswege.
Gruß
C. Lammer