Na, jetzt hast Du mir aber den Zahn gezogen. ;-)
Ich dachte nur wg. folgender Pkte. aus BauVorlV:
BSN für Garagen muss zusätzliche Angaben enthalten zu
3.
technische Anlagen und Einrichtungen zum Brandschutz, wie Branderkennung, Brandmeldung, Alarmierung, Brandbekämpfung, Rauchableitung, Rauchfreihaltung,
4.
die Sicherheitsstromversorgung,
5.
die Bemessung der Löschwasserversorgung, Einrichtungen zur Löschwasserentnahme sowie die Löschwasserrückhaltung
6.
betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren wie Feuerwehrplan, Brandschutzordnung, Werkfeuerwehr, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Selbsthilfekräften.
Mir erscheint das schon aufwendig, aber das liegt vielleicht daran, dass ich es nicht oft gemacht habe verglichen zum Wohnbau.