Bevor ich mich aus diesem Forum ausklinke, noch Klarstellungen:
Offenbar wird hier von den Teilnehmern durcheinander gebracht, dass es eine "öffentliche" Bauüberwachung (als Teil der Staatsaufgabe "Bauaufsicht") und eine private Bauüberwachung = Objektüberwachung = Bauleitung gibt. Diese (letztere) Bauleitung ist unbestreitbar Sache des Bauherrn, der den Auftrag zu erteilen und die Kosten zu tragen hat. Und der seinen Kopf hinhalten muss, wenn er das nicht, nicht ordentlich getan, oder zu wenig geregelt/ beaufsichtigt hat. [Wobei mit dem "Kopf hinhalten" das Ausgleichen von Problemen im Bauablauf, spätere Baumängel, vermehrte Kosten, Strafbarkeit infolge "Baugefährdung" gemeint sind.]
Die BayBO hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine speziellen Forderungen zu Bauleitern definiert. Das heißt aber nicht, dass solche nicht nötig sind oder gar gar besonders qualifiziert sein müssen. Art. 50 Abs. 1 Satz BayBO lässt viel Interpretationsraum, aber er besteht und ist anzuwenden.
Als Beispiel möchte ich mal einen neuen Terminalbau für den Flughafen München anführen. Möchten Sie dafür ernsthaft behaupten, es sein kein Fachbauleiter für den Brandschutz zu beauftragen? Oder gar, den müsse die Behörde bezahlen? Ähnliches trifft aber such schon für viel kleinere und weniger spektakuläre Vorhaben zu.
"Fachbauleitung" ist schon deshalb sinnvoll, weil im Bauablauf häufig der Überblick über das Zusammenwirken der einzelnen Gewerke nicht gewährleistet ist: Was der eine Unternehmer fachlich richtig erledigt hat, mag schon vom nächsten mit Mängeln versehen oder beseitigt werden. Gerade zu Brandschutzmaßnahmen und -Bauarten fehlt auf dem Bau häufig das Verständnis für Zusammenhänge. Irgendwie ... scheint das nicht verstanden zu sein.
Ich hoffe, meine Ausführungen hier - in Ergänzung derjenigen vom 01.10.- wurden verstanden.
Gruß