Hallo Patricia,
in Ihrer Frage war nur die Rede von GK3 und Büronutzung; das ist per se erst einmal kein Sonderbau.
Wie bereits "Snooze" geschrieben hat, wäre es in Bayern ein Sonderbau, wenn ein oder mehrere Räume > 400 m² Grundfläche haben; in BW schon dann, wenn die Grundfläche des Gebäudes größer als 400 m² ist.
Da es in beiden Fällen keine Sonderbauvorschriften gibt, ist hier nur die/der Ersteller(in) des Brandschutzkonzeptes gefragt, um Erleichterungen oder Verschärfungen zur Bauordnung herauszuarbeiten und zu begründen.
Gruß