Ich hätte gerne folgenden Sachverhalt geklärt:
Gebäudeklasse 1 bei Wohnhaus
Gebäudeklasse Kleingarage (Grenzgarage) nicht relevant
Garage ist unterkellert, Mauerwerksbau EG 24 cm, die Decke der Garage ist das Dach, also offener Dachstuhl
Wohnhaus ist unterkellert, zwei Vollgeschossen (EG, OG).
Jeweils vom KG Garage und EG Garage ist ein Zugang zum Wohnhaus mit einer Türe.
Jetzet meine Fragen:
Gibt es an das Dach der Garage eine Brandschutzanforderung (F30) In diesem Fall von innen nach außen, Außen gilt "Harte Bedachung"
Gibt es an die Wände der Garage bzw. Wohnhaus im zusammengebauten Bereich eine Brandschutzanforderung?
Gibt es an die Türe zwischen Haus und Garage im KG und EG eine Brandschutzanforderung?
Freue mich auf eine Antwort