Die Einstufung fängt erst mal damit an, dass man untersucht, was ein eigenes Gebäude ist s. § 2 Abs. 2 BayBO
- unterirdische Tiefgarage, selbstständig benutzbar ist eigenes Gebäude,
hat keine Gebäudeklasse, da keine anrechenbaren Flächen und
keine Geschosse über Gelände in denen Aufenthalträume möglich sind,
demnach keine anrechenbare Höhe.
Das Klassensystem ist dort ohnehin nicht zutreffend. Hier geht es nach
Garagenverordnung und falls die Anforderungen geringer als die
an das darüberstehende Wohngebäude sind (Tragwerk Decken)
dann entsprechend Wohngebäude. GK4 >= HFH.
Hier aber unterirdische Großgarage, daher FB
- die kleinen Reihenhäuser wie bei Herrn Werner Müller,
ergänzt: Reihenhaus ist ein Gebäude für sich,
wenn es einzeln erschlossen wird
- das große Wohnhaus über 7m < 13m & < 400m² in GK4
Gruß Arnulf