Hallo Grit1
Da Sie von ?gekauft? sprechen und wenn ich richtig verstanden habe, ist der Stellplatz Ihr Eigentum. Da Sie Ihr Eigentum nicht nutzen können, hat die Verwaltung dann eingewilligt, dass Sie die großzügiger Weise nur die Hälfte der Unterhaltskosten bezahlen. Wenn das so ist, haben nicht Sie das Problem, sondern die Verwaltung und die Mieter, die auf die Nutzung des Rettungsweges über Ihr Eigentum angewiesen sind.
Schon allein für die Frechheit, dass Sie großzügigerweise ?nur? die Hälfte bezahlen sollen gehört der Verwaltung mal ein Denkzettel. Warum sollen Sie für die Fehler der anderen zahlen.
Ich würde an den Mieter und die Verwaltung einen Brief schreiben, dass ich ab dem meinetwegen 01.01.2006 mein Eigentum, meinen 2. Parkplatz, wieder nutzen muss und will.
Damit ist es nicht mehr möglich, dass Sie bzw. Ihre Kunden meinen Platz als Rettungsweg zu nutzen können. Desweiteren bitte ich Sie die Nutzungseinschränkung durch das Verstellen bei Anlieferungen zu unterlassen. /wie weit das eine Rolle spielt müssen Sie selbst entscheiden). Bitte suchen Sie sich bis zum 01,01,2006 eine Ausweichmöglichkeit für die Sicherung des 2. Rettungsweges.
Von dem Brief senden Sie einen Kopie an das zuständige Bauamt. Dann wird sicherlich Bewegung reinkommen. Nun weiß ich nicht, was Sie für ?Stehvermögen? haben und wie resolut Sie sein können. Den bleibt weiter nichts übrig, als Ihnen den Stellplatz zurückzukaufen. Wenn Sie ganz ?Böse? sind lassen Sie sich das sehr teuer bezahlen, denn die müssten, wenn es keine andere Möglichkeit gibt ihren Laden schließen. Das mindeste was aber für Sie rauspringen sollte sind zusätzlich zum Preis zur Stellplatzfläche die Hälfte der Kosten für 12 Jahre getragen haben.
Viele Grüße und viel Erfolg Rainer