nein, diese Türen waren sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und dann auch wieder von Genehmigungsbhörde zu Genehmigungsbehörde;
genrell stand in der jeweiligen LBO, ob diese Türen nur RD oder RD+S sein mussten; dies variiert nach Anwendung und Einsatzzweck;
auch hatten diese Türen meist keine Bodendichtung, sondern max. eine 3-seitige, wie heute die "dichtschließende";
die Besonderheit war hier nur ein etwas kompakteres (Holz-) Türblatt und bei der Verglasung fadenverschweißtes Drahtglas (analog G-Verlasung n. DIN 4102-4); bei Stahlblechtüren waren es meist nur die Dichtungen und ein reduzierter Spalt zum Boden hin, der max. 5 mm sein durfte; ggf. wurde auch ein unterer Anschlag verlangt; bei Stahl-Rahmentüren war es das fadengeschweißte Drahtglas;
Teilweise wurden Rollenfallenschlösser oder gar Pendeltüren als RD-Türen zugelassen; hier kommt es auf die Baujahre an;
das Schutzziel "Rauchschutz" wurde anders bewertet; daher ist es heute notwendig, den Bestand neu zu bewerten und ggf. die Türen zu ersetzen; Bestadnsschutz gibt es hier nicht wirklich (solle man auch garnicht erst versuchen, da der Rauch heute viel problematischer ist, als früher!); d.h. nicht, dass immer alle alten Türen ersetzt werden müssten; es ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und dann neu zu bewerten;
mfg
der Feuerteufel