Hallo Miteinander,
bei traufseitig aneinandergebauten Reihenhäusern (GK 2) muss nach LBO die Gebäudeabschlusswand als Brandwandersatzwand bis unter die Dachhaut geführt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass im Traufbereich der Zwischenraum zwischen Dachziegel und Unterdach satt ausgemörtelt werden muss, und durchlaufende Sparren/Konterlatten (und brennbarer Unterdeckbahnen) idR. vermieden werden müssen.
Jedoch ist dann die Entwässerung des Unterdaches behindert, was sicherlich nicht mit dem ZVDH-Richtlinien vereinbar ist. Um zumindest eine Hinterlüftung weiterhin zu gewährleisten, würde ich in der ersten Ziegelreihe über diesen Brandwandanschluss Lüfterziegel anordnen (vgl. Abb. 4.6-3 Brandschutzatlas). Allerding stellt sich für mich die Frage, ob Lüfterziegel bzgl. einer Brandeinleitung ins Unterdach kritisch zu sehen sind. Umgekehrt genügen Ziegeldächer mit Lüfeterziegeln nach gängiger Praxis der Anforderung "harte Bedachung", so dass die LBO-Anforderung grundsätzlich auch mit Lüfterziegel erfüllt sein sollte.
Welche Erfahrungen oder Lösungsvorschläge aus der Praxis werden hier im Forum favorisiert.
Vielen Dank und viele Grüße
O. Gebhardt