Sehr geehrte Damen und Herren,
kennen sie Aussagen inwieweit und weshalb man bei der Brüstungshöhe von Rettunsgfenster abweichen kann.
Ich habe ein Objekt, in welchem die Brüstungen 1,23m (+3cm) über dem Fußboden liegen.
Kann man das als geringfügige Abweichung ansehen?
Kann man Tische und Stühle in diesen Räumen als Rettungshilfe ansetzen?
Gruß und Dank