Bei einer BSK in der Abluft, die nicht mehr bewegt wird, weil sie festgestellt ist, kann davon ausgegangen werden, dass kein Asbest mehr frei gesetzt wird. Ich verweise nochmals auf die Vorschriften der Asbest-Richtlinie, die die betrieblichen und baulichen Maßnahmen sowie die Erfolgskontrollen beschreiben. Natürlich ist es besser, eine BSK mit schwach gebundenen Asbestbestandteilen zu sanieren. Die Hersteller von Brandschutzklappen, wie die Fa. TROX, geben hierzu wirklich fundierte Auskünfte bzw. stellen ausführliches Info-Material zur Verfügung. Wichtig ist dabei, wann die jeweilige BSK gefertigt worden ist, um den Grad bzw. Umfang der Asbesthaltigkeit (Klappenblatt + ...) und der davon betroffenen Teile der BSK beurteilen zu können. Insgesamt wird der Kollege vom TÜV wohl recht gehabt haben. Noch eine Anmerkung: Asbesthaltige BSK, deren Klappenblätter bspw. beschädigt sind, gehören in jedem Falle saniert.
Freundliche Grüße
R.Mermi