Hallo Diskutanten,
Aus meiner Sicht sind die gerne genommenen 5m-Streifen aus nichtbrennbaren Baustoffen im Dach nicht wirklich wirksam, insbesondere dann nicht, wenn sich unterhalb des Streifens Brandlast befindet. Insofern bin ich bei Phoenix.
Auch Herr Koeppen hat aus meiner Sicht Recht, wenn er den Sinn der Dachausführung lediglich in einer Behinderung der Brandausbreitung sieht. Der Knackpunkt in der IndBauRl liegt meiner Meinung nach in der Formulierung "Behinderung der Brandausbreitung ü b e r das Dach".
Die meisten, wie ich früher auch, stellen sich vermutlich darunter vor, dass das Dach brennt und am 5m-Streifen in der Dachfläche gestoppt wird bzw. der Brand sich ins Dach entwickeln darf und aufgrund der dort verwendeten Materialien behindert wird.
In einem hier konkreten Fall wurde zu diesem Punkt unsererseits eine Aussage von Prof. Hosser als Mitgestalter dieses Punktes der IndBauRl um Stellungnahme gebeten:
Daraus ist zu entnehmen, dass der Dachaufbau nach DIN 18234 eine gewisse Zeit verhindern soll, dass der Brand das Dach/den Dachaufbau erreicht. Ist der Brand soweit entwickelt, dass er den Dachaufbau nach DIN 18234 an einer Stelle zerstört hat, entwickelt sich der Brand dann munter in der Dachfläche weiter. Das darf er (aus Sicht der Feuerwehren unglücklicherweise) auch so, weil durch den Dachaufbau lediglich die Brandausbreitung i n das Dach für eine gewisse Zeit b e-hindert werden soll.
DIN 18234 mit brennbaren Baustoffen ist also aus meiner Sicht (leider) ok.
Gruß
Matthias Bußmann