Hallo in die Runde,
ich möchte das Thema hier nochmal aufgreifen, um keinen neuen Threat zu öffnen. Passt Thematisch gut hierher denke ich.
In der neuen 14462:2023.07 ist der Passus, dass Leitungen, die durch brandbelastete Bereichen führen, feuerbeständig verkoffert werden müssen, ergänzt worden um die Möglichkeit der Heissbemessung. Diese bezieht sich jedoch nur auf den Befestigungen der Leitungen. Das Rohr selbst kann scheinbar ohne jeglich Verkleidung geführt werden.
Habe ich die DIN da richtig verstanden? Kann Jemensch erläutern, weshalb die Leitung frei liegen darf.
Klar, wenn erstmal Wasser eingespeist ist, dann wird das Rohr ausreichend gekühlt, was nach 10-15 Minuten der Fall sein dürfte. Bis dahin aber kann sich das Rohr ja "erwärmen", wenn der PKW darunter brennt. Ich kann mir nur vorstellen, dass durch Versuche oder simulationen erkannt wurde, dass die Leitungen nie in einen kritischen Zustand geraden bis die Feuerwehr eintrifft?!
Vielen Dank schon mal für die Impulse!
In meinem konkreten Fall wird die Steigleitung an der Decke quer durch eine Tiefgarage gezogen um die zwei dort befindlichen Entnahemstellen zu versorgen. Die TG ist nicht gesprinklert.
Gruß NH