Hallo!
Wie Anton richtig sagt, gibt es im Brandschutz erstmal grundsätzlich keine abgeschwächten Anforderungen an die Bauteile.
Deshalb ist ein detaillierter Soll-Ist-Vergleich erforderlich. Bei dem wird das festzustellende Leistungsvermögen der Bestandskonstruktionen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen gegenüber gestellt.
Wenn daraus dann resultiert, dass aus denkmalpflegerischen Gründen die erforderlichen Anforderungen (z.B. Feuerwiderstandsdauern) nicht erfüllt werden können, kommt die Möglichkeit von Abweichungen/Kompensationen zum Tragen.
Ein Beispiel:
Stütze muss F 90 sein, hat aber nur F 60. Man stellt fest, dass die Rettungswege passen und der Einbau einer Brandmeldeanlage möglich ist, dann darf man von der F 90-Anforderung abweichen und ggf. F 60 belassen.
Von den Regeln kann man abgewichen, wenn mit einer anderen Lösung in gleicher Weise die allgemeinen brandschutztechnischen Schutzziele erreicht werden.
Wenn es mehrere Bauteile bzw. Anforderungen betrifft, bei denen man von den Vorgaben abweichen muss, ist die Aufstellung eines Gesamtbrandschutzkonzeptes für das Gebäude sehr zu empfehlen.
Grüße!
Phoenix