Hmm, war die Frage zu blöd, oder nicht verständlich.
nach GaStellV "(8) Soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist, sind auf tragende,aussteifende und raumabschließende Bauteile von Garagen die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung an diese Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 anzuwenden;"
ist der Treppenraum für mich raumabschließend und somit nach GKL 5 in Bauart BW.
Jetzt befindet sich ein (von der Garage genutzter) Treppenraum aber im Nachbargebäude. Mit welcher Klassifikation ist der Treppenraum auszuführen?
Aus meiner Sicht sticht die Anforderung GKL 5 eventuell niedrigere GKL des Nachbargebäudes. Oder ergibt sich über die räumliche Trennung eine andere Situation?
Ein kurzer Stichpunkt würde mir sehr weiterhelfen, da im Nachbargebäude bei Bauart BW Abweichungen erforderlich wären.
Danke!