@ all,
Also, so klar ist das alles nicht. Und definiert ist -eigentlich- auch nichts. Insofern sollte man hier dreimal nachfragen, was jemand mit dem Bauprodukt eigentlich wirklich anstellen will.
Der Begriff "Rauchschutzvorhang" ist nicht genormt. Noch nicht mal in "Anlehnung an DIN 18095" (was auch immer eine Definition in Anlehnung an etwas sein soll). Landläufig versteht man (die Industrie? BSK-Ersteller? Ich?) darunter tatsächlich etwas, was nach DIN 18095 geprüft wurde und ein entsprechendes ABP verfügt. Im ABP heißt das dann z.B. auch "Rollvorhang als Rauchschutztor nach DIN 18095" Wie gesagt: "Landläufig".
Denn:
Die DIN EN 12101-1 definiert eine Rauchschürze zunächst einmal wie folgt:
"Gegenstand zur Kanalisierung, zum Einschluss und/oder zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch (Brandgasen)". In der Norm werden weiterhin "Anwendungsfälle" aufgelistet. U.a.:
- Einschluss eines Korridors
- Einschluss eines Treppenhauses
- Einschluss einer Rolltreppe
Das "riecht" irgendwie schon ziemlich nach Rauchschutz im Sinne der 18095-Definition bzw. durchaus auch bauordnungsrechtlicher Anforderungen an den Rauchschutz.
Verschlimmert wird das Ganze dadurch, dass es in der DIN EN 12101-1 die Aussage gibt, dass bei einer geforderten Undurchlässigkeit des Systems eine Prüfung des Gesamtsystems nach EN 1634-3 erfolgen muss. Und diese ist wiederum die europäische Äquivalenz zur DIN 18095.
Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, sind Rauchschürzen seit 2010 aus der BRL gestrichen worden; der Verwendbarkeitsnachweis erfolgt seitdem über CE-Kennzeichen+Klassenangabe.
Viel Text. Um es auf den Punkt zu bringen:
Eine Rauchschürze kann durchaus so dicht sein, dass man damit (technisch) Rauchschutz im Sinne des Begriffes nach 18095 betreiben kann. Also rein technisch. Hat man jedoch (formal) die Aufgabe einen Rauchschutz zu bringen, dann braucht man hierzu ein Produkt mit ABP. Und das ist dann eben vielleicht ein ?Rollvorhang als Rauchschutztor?.
Gruß
Werner Müller