Ich hab den gleichen Fall (in Abstimmung mit dem Landratsamt) wie folgt gelöst:
Begehung des fertigen Gebäudes und augenscheinliche Überprüfung, ob das Konzept umgesetzt wurde (z.B. Treppenräume vorhanden, Ausgänge ins Freie vorhanden, Brandschutztüren eingebaut, wo Brandschutztüren gezeichnet sind, Türschließer eingebaut, wo die Eigenschaft selbstschließend im Konzept gefordert ist, BMA eingebaut wie vorgesehen oder wichtige Räume vergessen, ...)
Stichpunktweise Übereinstimmungserklärungen von Bauherrn vorlegen lassen.
Protokoll verfassen, in dem drinsteht, dass keine Bauleitung beauftragt wurde, und nur eine stichpunktweise Kontrolle erfolgt ist. Das vom Bauherrn gegenzeichnen lassen, dann Nutzungsaufnahme unterschreiben, dann Rechnung auf Stundenbasis verschicken.
Hintergrund:
Wenn das Landratsamt bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen oder Gbkl. 5 bauaufsichtlich das Konzept prüft, stehen die am Ende vor dem selben Problem: sie müssen die Umsetzung des von ihnen geprüften Nachweises bestätigen, obwohl sie gar nicht oder nur selten auf der Baustelle waren.
Gruß,
Josef Grath