auch wenn der BS-Atlas, die heimliche "VOB-im-Bild" des Brandschützers, in jedem Regal steht, so sollte man die Definition bauordnungsrechtlicher Anforderungen erst mal in den jeweiligen LBOs bzw. den im jeweiligen Bundesland eingeführten Vorschriften suchen.
Im Übrigen verstehe ich die Frage nicht wirklich.
Bestehende Geschoßdecke offensichtlich kein Problem/Defizit.
Keine Brandlast in der Zwischendecke.
Warum dann die Überlegung bezügl. F30?
Stefan Blümel