...., vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Fakt ist:
- es ist eine Versammlungsstätte in Holzrahmenbau
- es sollen keine mineralischen Dämmstoffe mit >= 1000 C verwendet werden
- und irgendwie muss die Elektroinstallation in die Hohlräume von Unterdecken
und Bekleidungen aus brennbaren Stoffen.
Ich kann leider nichts dazu, dass die MVStättV im §5 (6) Satz 2 von
Installationskanälen bzw. -Schächten spricht.
(aus nichtbrennbaren Baustoffen -
keine Anforderung an eine Feuerwiderstandsdauer)
Ich bin trotzdem der Meinung, dass die Kabel und Leitungen mit
mineralischen Baustoffen gekapselt werden müssen.
Und die Frage ist, gibt es hierzu irgendwelche Lösungen oder
Alternativen?