Entsprechend der Hochhausrichtlinie darf in Vorhangfassaden nur A zertifiziertes Material eingesetzt werden.
Wenn eine Isolierglaseinheit in einer solchen Fassade nun mit einer Füllung versehen ist (z.b. Lamellen, Holzeinlagen, etc.) die lediglich eine B zertifizierung aufweisen, wie muss damit umgegangen werden?
Die ausnahmen für brennbare Dämmstoffe beziehen sich nur auf die Füllung nicht brennbarer Profile - was ist wenn die hermetisch abgeschlossene Isolierglaseinheit mit derartigem Material gefüllt ist?
Selbst die Verwendung einer Verbundglasscheibe in einer Vorhangfassade in einem Hohhaus beeinhaltet die PVB-Folie im inneren des Glases, die auch nicht A-zertifiziert ist.
Hat da jemand eine Meinung zu, wie man das über die gegebenen Normen und Richtlinien argumentieren kann, dass man es doch verwenden kann?
Vielen Dank für die Einschätzungen