In einer ca. 1050m? großen Nutzungseinheit mit Lagerflächen über einer Versammlungsstätte ist eine Rauchableitung über die, wegen der Versammlungsstätte vorhandenen MRA, mit 36m?/m?*h realisiert. Ein feuerbeständiger Entrauchungskanal aus Brandschutzplatten wird auch durch einen Heizraum nach FeuVo mit feuerbeständigen Wänden geführt. Der Heizraum ist selbst nicht entraucht.
Genügt es in diesem Fall, den Kanal im Heizraum feuerbeständigen Kanal aus Brandschutzplatten und offener Abhängung aus Gewindestäben und Quertraversen gem. AbZ herzustellen, oder ist wegen der Querung eines Raumes mit erhöhter Brandgefahr, auch eine Bekleidung der Abhänger und Traversen erforderlich.
J.Peters