An ein historisches verklinkertes Gebäude (Denkmal), GKL 3, soll im EG ein komplett verglaster Windfang vorgesetzt werden, Größe 2,50 tief x 3,50 m breit, Fensteröffnung im OG vorhanden.
Nutzung: EG Sektothek, OG Veranstaltung < 200, 2 baul. RW vorhanden
Nach BayBO Art. 30, (7) 1 Dächer von Anbauten, müsste die Decke feuerhemmend ausgeführt werden, da kein Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3.
Da keine Größenbeschränkungen aufgeführt sind greift für mich erst mal diese Forderung.
Gibt es für untergeordnete Eingangsbereiche Ausnahmen / andere Ansätze oder ist die Dachverglasung schlicht eine Abweichung?
( Viel Brandlast ist (falls überhaupt)im Windfang nicht vorhanden ? bei einem Vollbrand im Gebäude ist der Weg über Windfang oder nebenliegendes Fenster Richtung OG fast der gleiche! )